Verein Mittelalter Bremgarten
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Regeln für Marktfahrer

  1. Anmeldung

    Anmeldungen sind grundsätzlich über das auf der Internetseite zur Verfügung gestellte Formular zu tätigen. Der Ausdruck dieses Formulars und allfällig gemeinsam abgesprochene Ergänzungen gelten mit diesen Regeln als Vertrag.
  2. Fernbleiben ohne vorzeitige Abmeldung

    Der Markt findet bei jeder Witterung (ausser Sturm) statt. Marktfahrer, welche den Marktfahrervertrag unterschrieben haben, verpflichten sich am Markt zu erscheinen. Sollte der Marktfahrer nach der Unterzeichnung des Vertrages aus unvorhersehbaren Gründen verhindert sein, ist dieses sofort mit Angabe der Gründe mitzuteilen. Die Platzmiete wird zurückerstattet, falls die Meldung bis am 15. August vor dem Anlass erfolgt ist.

  3. Gebühren

    Für Marktfahrer: CHF 290.00 bis max. 6m Länge (reine Standfläche ohne Abspannung) und 4m Tiefe. Ab 6m wird ein Zuschlag von CHF 40 pro Laufmeter berechnet

    Handwerker: Gage nach Vereinbarung

    Gastro und Verpflegungsstände: Standgebühr von 350 CHF + 10% der Einnahmen.  Die Teilnahme am Markt ist garantiert, sobald das Geld überwiesen ist. Standplätze, welche bis zum 15. August des laufenden Jahres nicht bezahlt sind, werden an andere Interessenten vergeben. Bei irgendwelchen finanziellen Problemen kann mit dem Präsidenten/Vorstand des Vereins Kontakt aufgenommen werden.

  4. Marktstand & authentische Gewandung

    Bitte stellen Sie einen möglichst authentischen mittelalterlichen Stand oder ein Zelt auf. Alle sichtbaren Teile sollten aus Holz und Naturplanen bestehen. Alle nicht zeittypischen Gegenstände sind abzudecken oder in geeigneten Gefässen aufzubewahren.

    Sie und alle Mitarbeitenden am Stand müssen mittelalterliche Gewandung tragen. Die Kombination mittelalterliches Hemd und Jeans gilt nicht als mittelalterlich.

  5. Beleuchtung / Strom

    Kerzen, Laternen, Öllampen oder Fackeln sind Pflicht. Wir bitten Sie, auf elektrische Beleuchtung während den Öffnungszeiten zu verzichten. LED-Leuchten mit Warmlichtspektrum sind als Ergänzung gestattet. Wenn elektrisches Licht verwendet werden muss, darf dies nur indirekt und gegen aussen nicht sichtbar angewendet werden.

    Strom ist nur für Gastro-Stände (Food, Getränke) verfügbar

  6. Einhalten der Brandschutzvorschrift

    Bei offenem Feuer, auch Kerzen, Lampen oder Fackeln, sind die Brandschutzvorschriften einzuhalten. Alle Stände müssen einen Feuerlöscher oder eine Löschdecke mitbringen und in Griffnähe der Feuerquelle aufbewahren. Das Löschgerät ist am Aufbautag vorzuweisen.

    Feuerschalen und Feuerkörbe

    Feuerschalen- und Körbe müssen einen Mindestabstand vom tiefsten Punkt zum Boden von 30 cm haben und/oder dürfen ohne entsprechenden Hitzeschutz zum Boden nicht betrieben werden. Für Schäden haftet der Betreiber der Feuerschale oder des Feuerkorbes.

  7. Standplatzbezug

    Der definitive Standort wird vor Ort vergeben. Der Standaufbau muss 1 Stunde vor Marktöffnung beendet und alle Autos müssen das Gelände eine Stunde vor Beginn verlassen haben. Für den Parkplatz ist gesorgt. Während des Marktes sind als Transportmittel lediglich Körbe oder Leiterwagen erwünscht.

    Das Marktgelände darf während der gesamten Dauer vom ersten bis zum letzten Tag nicht mit KFZ befahren werden, es dürfen auch keine Fahrzeuge auf dem Gelände zum Übernachten geparkt werden. Ausgenommen Gastronomie vor den Marktzeiten Anlieferung.

    Offizielle Öffnungszeiten

    Freitag   16.00 Uhr bis 20.00 Uhr

    Samstag 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr

    Sonntag 10.00 Uhr bis 17.30 Uhr

  8. Auf- und Abbau

    Aufbau ab Donnerstag 16.00 Uhr bis Freitag 15.00 Uhr

    Abbau Sonntag von 17:30 Uhr bis 22.00 Uhr Montag ab 07.00 Uhr.

    Wir bitten Sie bis zum offiziellen Abbaubeginn am Sonntag weder mit dem Fahrzeug auf den Markt zu fahren noch mit dem Abbau zu beginnen, damit das Gesamtbild des Marktes nicht beeinflusst wird. Vielen Dank für das Verständnis.

    WICHTIG! Eigenmächtiger Abbruch der Marktteilnahme ohne Rücksprache mit der Marktleitung -ausgenommen Notfälle- ist nicht erwünscht und kann zu Ausschlüssen von künftigen Märkten führen, ebenso wird eine Aufwandsentschädigung fällig.

  9. Sicherheit

    Für medizinische Notfälle ist ein Sanitätsposten vor dem Tor in Bremgarten aufgestellt.

    Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden infolge Diebstahls und Vandalismus.

  10. Waren

    Da alle Marktfahrer ausgesucht sind und um Konkurrenzierung so weit wie möglich zu vermeiden, dürfen ausschliesslich im Vertrag angemeldete Warengruppen ausgestellt werden.

    Moderne Klappmesser gehören nicht auf einen Mittelaltermarkt.

  11. Anlaufstellen

    Die gute Betreuung der Marktfahrer und Lagergruppen während eines Marktes ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Darum bitten wir Sie, allfällige Probleme und Beanstandungen beim Informationsstand zu melden.
  12. Ordnung während des Marktes

    Wir bitten Sie, regelmässig für Ordnung an Ihrem Stand/Lager zu sorgen. Der anfallende Müll muss in die dafür vorgesehen Behältern entsorgt werden.

    Jeder Marktfahrer und jede Lagergruppe ist verpflichtet den Platz so zu verlassen, wie er vorher war. Bei einem offensichtlichen Verstoss behalten wir uns vor, Sie darauf hinzuweisen. Wer seinen Platz verlässt, ohne aufgeräumt zu haben, werden die Aufräumarbeiten in Rechnung gestellt. Fahrlässig verursachte Landschaftsschäden werden dem Verantwortlichen des Schadens belastet.

  13. Geschirr

    Aus optischen Gründen ist es wünschenswert, dass Getränke nur in Mehrweggefässen aus Ton, Porzellan, Holz, etc. angeboten werden. Speisen sollen nur in Mehrweggeschirr aus Ton oder nachhaltigen Geschirr (Palmblätter, Zuckerrohr, Bambus) verkauft werden.
  14. Strohballen

    Allfällig vorhandene Strohballen sind ausschliesslich als Deko und Sitzgelegenheit zu verwenden. Es ist nicht erlaubt, diese aufzuschneiden oder gar zu verbrennen. Diese müssen nach Beendigung des Marktes unversehrt zurückgegeben werden. Bei Beschädigungen wird ein Unkostenbeitrag in Rechnung gestellt.
  15. Tiere

    Haustiere, insbesondere Hunde, sind aus Sicherheitsgründen immer angeleint zu lassen. Zudem ist zwingend die Hinterlassenschaft von den Haustieren aufzunehmen und zu entsorgen.
  16. Gewerbegenehmigung

    Gewerbegenehmigung etc. sind durch den Standbetreiber für allfällige Kontrolle bereitzuhalten.
  17. Sicherheitsvorschriften

    Die Anfahrtswege für Rettungswagen und Löschwagen der Feuerwehr sind jederzeit in LKW-Breite freizuhalten.
  18. Versicherungen

    Für die Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten ist jeder Marktfahrer und jede Lagergruppe selbst verantwortlich. Der Veranstalter kann nicht für allfällige Schäden haftbar gemacht werden.
  19. Anweisungen des Veranstalters

    Während des gesamten Marktes, inkl. Auf- und Abbauzeiten, sind die Anweisungen des Hauptveranstalters und des OKs zu befolgen.
  20. Waffengesetz

    Das Waffengesetz ist einzuhalten.
  21. Allgemeines

    Marktfahrer dürfen ihre eigenen Preise festlegen. Im Mittelalter gehörte das Feilschen dazu, weshalb wir Sie bitten, sich auch darüber Gedanken zu machen. Jeder Marktfahrer darf Werbung in eigener Sache oder für andere Mittelalterspektakel an seinem Stand machen. Lagergruppen ist es nicht gestattet, ohne die ausdrückliche Genehmigung, Besuchern essen zu verkaufen.
  22. Steuern und Zölle (ausländische Marktfahrer)

    Für allfällige Verzollungen und Gebühren an den Grenzen ist ausschliesslich der Marktfahrer

    verantwortlich. Der Verein lehnt hierfür jede Verantwortung ab.

  23. Gebot des Feuers und des Lichts

    Auf künstliches Licht wird aufgrund der Mittelalterstimmung verzichtet:

    Wer nicht ohne auskommt:

    • Pro Lichtquelle künstlicher Art müssen zum Ausgleich 2 Laternen mit Kerzen oder Öllampen brennen.
    • Künstliches Licht:
      •  Es wird kein Stromanschluss zur Verfügung gestellt.
      • Nur Warmlicht. Kaltlicht im Blau Spektrum ist verboten.
      • Nur verdeckt - sprich, eingekleidete Spot Verschalung (Vorsicht-Wärmeentwicklung).

    Wir behalten uns das Recht vor: Bei nicht einhalten des Gebot des Feuers und des Lichts , die

    Betreiber für unsere Märkte gegebenenfalls nicht mehr zu berücksichtigen.

    Gastrobetreiber erhalten den gewünschten Stromanschluss. Jenen dürfen sie zur

    Beleuchtung, Kühlung + Produktion verwenden (Lebensmittel und Hygienekonzept).

    Alle anderen Richtlinien des Gebotes sind jedoch einzuhalten.

  24. Schlusswort

    So weit wie möglich versuchen wir Ihren Wünschen gerecht zu werden. Wir freuen uns, Sie für unser Mittelaltermarkt in Bremgarten

    gewonnen zu haben und danken euch im Voraus für eine gute Zusammenarbeit.

    Änderungen des Regelwerkes vorbehalten.

Bremgarten, April 2023