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Regeln für Marktfahrer

  1. Anmeldung

    Anmeldungen sind grundsätzlich über das auf der Internetseite zur Verfügung gestellte Formular zu tätigen. Der Ausdruck dieses Formulars und allfällig gemeinsam abgesprochene Ergänzungen gelten mit diesen Regeln als Vertrag.
  2. Fernbleiben ohne vorzeitige Abmeldung

    Der Markt findet bei jeder Witterung (ausser Sturm) statt. Marktfahrer, welche den Marktfahrervertrag unterschrieben haben, verpflichten sich am Markt zu erscheinen.

    Sollte der/die MarktfahrerIn nach der Unterzeichnung des Vertrages aus unvorhersehbaren Gründen verhindert sein, ist dieses sofort mit Angabe der Gründe mitzuteilen. Die Platzmiete wird zurückerstattet, falls die Meldung bis am 30. September vor dem Anlass erfolgt ist.
  3. Platzmiete

    Für Marktfahrer/Handwerker: CHF 60.00 je Laufmeter und bis max. 4 Meter Tiefe. Für Verpflegungsstände: CHF 100.00 je Laufmeter und bis max. 4 Meter Tiefe. Die Teilnahme am Markt ist garantiert, sobald das Geld je angemeldeten Laufmeter überwiesen ist. Standplätze, welche bis zum 30. Juni 2021 nicht bezahlt sind, werden an andere Interessenten vergeben. Bei irgendwelchen finanziellen Problemen kann mit dem Präsidenten des Vereins Kontakt aufgenommen werden.
  4. Marktstand und Marktstandmiete

    Wir bitten Sie einen möglichst authentischen mittelalterlichen Stand oder ein Zelt aufzustellen. Alle sichtbaren Teile sollten aus Holz und Naturplanen bestehen. Alle nicht zeittypischen Gegenstände sind abzudecken oder in geeigneten Gefässen aufzubewahren.
  5. Authentische Gewandung

    Sie und alle evtl. MitarbeiterInnen am Stand müssen mittelalterliche Gewandung tragen. Bedenken sie, dass es im Oktober schon kalt sein kann.
  6. Einhalten der Brandschutzvorschrift

    Bei offenem Feuer, auch Kerzen, Lampen oder Fackeln, sind die Brandschutzvorschriften einzuhalten. Ein Feuerlöscher oder eine Löschdecke ist mitzubringen und in Griffnähe der Feuerquelle aufzubewahren. Das Löschgerät ist am Aufbautag vorzuweisen. Diese Regel mag hart klingen, ist aber notwendig, da der Markt nahe anderer Häuser ist.
  7. Licht

    Kerzen, Laternen, Öllampen oder Fackeln sind Pflicht. Wir bitten Sie, auf elektrische Beleuchtung während den Öffnungszeiten zu verzichten. LED-Leuchten mit kaltem Licht sind nicht gestattet! Wenn unbedingt elektrisches Licht verwendet wird, darf dies nur indirekt und gegen aussen nicht sichtbar angewendet werden.
  8. Standplatzbezug

    Der definitive Standort wird vor Ort vergeben. Der Standaufbau muss 30 Minuten vor Marktöffnung beendet und alle Autos müssen das Gelände eine Stunde vor Beginn verlassen haben. Für Parkplatz ist gesorgt. Transportanhänger sind auf einem separaten Parkplatz abzustellen. Während des Marktes sind als Transportmittel lediglich Körbe oder Leiterwagen erwünscht.
  9. Offizielle Öffnungszeiten

    Freitag 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr
    Samstag 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr
    Sonntag 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr
  10. Auf- und Abbau

    Aufbau: Freitag 07.00 Uhr bis 15.30 Uhr (Allenfalls am Donnerstag ab 16h nach vorheriger Anfrage)
    Samstag 06.00 Uhr bis 15.30 Uhr

    Abbau: Sonntag 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr
    In den Nächten von Freitag auf Samstag und Sonntag wird auf dem Marktgelände ständig eine Wache patrouillieren. Der Verein Mittelalter Bremgarten übernimmt aber keine Haftung für Schäden infolge Diebstahl und Vandalismus.

    Wir bitten Sie bis zum offiziellen Abbaubeginn am Sonntag weder mit dem Fahrzeug auf den Markt zu fahren noch mit dem Abbau zu beginnen, damit das Gesamtbild des Marktes nicht beeinflusst wird. Vielen Dank für das Verständnis.
  11. Waren

    Da alle Marktfahrer ausgesucht sind und um Konkurrenzierung zwischen den Marktfahrern zu vermeiden, bitten wir Sie, keine neuen Produktegruppen ins Sortiment zu nehmen. Neue Produktegruppen, insbesondere Essen und Getränke, müssen schriftlich angemeldet und von uns bestätigt werden.
  12. Anlaufstelle

    Die gute Betreuung der Marktfahrer und Lagergruppen während eines Marktes ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Darum bitten wir Sie, allfällige Probleme und Beanstandungen beim Informationsstand zu melden. Dort wird dann eine Prioritätenliste erstellt und die zuständige Person wird sich dann so schnell wie möglich darum kümmern.
  13. Ordnung während des Marktes

    Wir bitten Sie, regelmässig für Ordnung an Ihrem Stand/Lager zu sorgen. Der anfallende Müll kann in die dafür vorgesehen Behältern entsorgt werden.
  14. Geschirr

    Aus optischen Gründen ist es wünschenswert, dass Getränke nur in Mehrweggefässen aus Ton, Porzellan, Holz, etc. angeboten werden. Speisen sollen nur in Mehrweggeschirr aus Ton, Holz oder Papier verkauft werden.
  15. Aufräumen und Entsorgung nach dem Markt

    Jeder Marktfahrer und jede Lagergruppe verpflichtet sich den Platz so zu verlassen, wie er vorher war. Bei einem offensichtlichen Verstoss behalten wir uns vor, Sie darauf hinzuweisen. Wer seinen Platz verlässt, ohne aufgeräumt zu haben, bekommt von uns eine Rechnung für die Aufräumarbeiten.
  16. Strohballen

    Allfällig vorhandene Strohballen sind ausschliesslich als Deko und Sitzgelegenheit zu verwenden. Es ist nicht erlaubt, diese aufzuschneiden oder gar zu verbrennen.
  17. Tiere

    Haustiere, insbesondere Hunde sind aus Sicherheitsgründen immer angeleint zu lassen. Zudem ist zwingend der Kot von den Haustieren aufzunehmen und zu entsorgen.
  18. Gewerbegenehmigung

    Gewerbegenehmigung etc. sind für allfällige Kontrolle bereitzuhalten.
  19. Sicherheitsvorschriften

    Die Anfahrtswege für Rettungswagen und Löschwagen der Feuerwehr, sind jederzeit frei zu halten.
  20. Versicherungen

    Für die Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten ist jeder Marktfahrer und jede Lagergruppe selber verantwortlich. Der Veranstalter kann nicht für allfällige Schäden haftbar gemacht werden.
  21. Anweisungen des Veranstalters

    Während des gesamten Marktes, inkl. Auf- und Abbauzeiten, sind die Anweisungen des Veranstalters zu befolgen.
  22. Waffengesetz

    Das Waffengesetz ist einzuhalten.
  23. Allgemeines

    Marktfahrer dürfen ihre eigenen Preise festlegen. Im Mittelalter gehörte das Feilschen dazu, weshalb wir Sie bitten, sich auch darüber Gedanken zu machen.

    Jeder Marktfahrer darf Werbung in eigener Sache oder für andere Mittelalterspektakel an seinem Stand machen. Lagergruppen ist es nicht gestattet, ohne die ausdrückliche Genehmigung, Besuchern essen zu verkaufen. So weit wie möglich versuchen wir Ihren Wünschen gerecht zu werden. Wir freuen uns, Sie für den Mittelaltermarkt Bremgarten gewonnen zu haben und danken Ihnen im Voraus für eine gute Zusammenarbeit. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bremgarten, Juni 2021